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Überprüfung von Entfettungsanlagen

Das IUA kann als eine nach § 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugelassene Messstelle für die Betreiber von Oberflächenbehandlungsanlagen die folgenden Aufgaben übernehmen:

  • Feststellung der selbsttätigen Verriegelung von Schleusen
  • Überprüfung der gesetzlich geforderten Schleusenfreigabekonzentration von 1 g/m3
  • Kontrolle der auf 20 mg/m3 begrenzten Massenkonzentration bei Abführung der Abluft in die freie Atmosphäre

Das IUA verfügt als außerbetriebliche Messstelle für die Überwachung von Entfettungsanlagen neben der personellen Qualifikation auch über die notwendige technische Ausstattung zur Durchführung dieser Messaufgaben.

Oberflächenbehandlungsanlagen, in denen Gegenstände oder Materialien mit leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen gesäubert oder entfettet werden, unterliegen der zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (2. BImSchV). Gemäß § 12 Absatz 3 der 2. BImSchV sind die Betreiber einer solchen Anlage verpflichtet, diese alle 12 Monate durch eine zugelassene Messstelle überwachen zu lassen.

Ihre Ansprechpartner für den Bereich Überprüfung von Entfettungsanlagen sind:

  • Dr.-Ing. Thomas Möller
  • Dipl. Lab.-Chem. Thorsten Seidel